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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

 

Allgemeines 

Die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGNEN gelten für alle von - Lisa Merbecks - erteilten Angebote sowie durchgeführten Aufträge und erbrachten Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend (innerhalb 3 Tagen) schriftlich widersprochen wird. Optionen  Optionsbuchungen sind Reservierungen zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt, wenn ein Vertrag mit einem Dritten möglich ist und der avisierte Termin auch nach Rückfrage beim Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einem Vertragsabschluss führt. 

 

Festbuchung & Stornierung bis zu 4 Wochen vor dem Auftragstermin 

Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Makeup Artist an den Auftraggeber, die er per Email oder Persönlich erhält. Eine Stornierung einer Festbuchung (nur Hochzeitstermin) ist BIS ZU Vier Wochen (28 Tagen) vor dem Auftragstermin kostenlos möglich. (Die 50% Anzahlung für den Probetermin und den Aufwendungen die entstanden sind, bleiben beim gebuchten Dienstleister).

Danach gelten die folgenden Stornobedingungen: – unter Vier Wochen vor Auftragstermin 80% des vereinbarten Honorars. (20% werden zurück überwiesen)  – weniger als 14 Tage vor dem Auftragstermin 100% des vereinbarten Honorars. Der Makeup Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Wir weisen wir auf den Punkt  „Probetermin & Unkosten für eine vorzeitige Stornierung“ hin. 

 

 

Hochzeit

Soweit Lisa Merbecks – Prof. Make Up Artist,  dass Hair & Makeup für Hochzeiten anbietet, gilt ergänzend das Folgende:

Die Hochzeitspakete (siehe Preisliste) umfassen je Paket zwei Teile: einen Probetermin und die Hochzeit oder nur die Dienstleistung am Hochzeitstag (ohne Probetermin). Beide Teile gelten als für sich vereinbart und stellen eine Festbuchung dar. Es werden beide Termine getrennt in Rechnung gestellt oder eine gesamt Rechnung über den vereinbarten Betrag. Es steht dem Kunden frei selber zu Entscheiden ob eine Rechnung über den gesamten vereinbarten Betrag ausgestellt wird oder Zwei je Termin. (Probetermin & Hochzeitstermin) 

Sollte ein Paket "ohne Probetermin" gebucht sein, wird dieser Preis bei Buchung sofort fällig. (100% inkl. Fahrtkosten, Unkosten etc.)

 

Probetermin & Unkosten für eine vorzeitige Stornierung

Der Kunde vereinbart mit Lisa Merbecks – Prof. Hair & Make Up Artist einen Probetermin. Der Kunde ist verpflichtet, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, innerhalb von 3 Werktagen, auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen. Der Restbetrag wird am Tag des Hochzeit fällig und/ oder davor, plus eventuelle Fahrtkosten – wenn nicht vorher beglichen. Die Anzahlung für den Probetermin (50% der Gesamtsumme) kann auch bei einer frühzeitigen Stornierung aus unbekannten Gründen (Höhere Gewalt wie:" Eine Pandemie, wegen Tod eines Verwandten und/ oder des jeweils zukünftigen Ehepartners, bei Krankheit (unerheblich welcher Krankheit), bei Absage der Lokation und/oder der Trauung NICHT zurück gezahlt werden!

Die 50% Anzahlung dient als Honorar für den Probetermin und/ oder für den Aufwand der im Vorfeld der Makeup Artistin entstanden ist. Dies sind z.b Schriftverkehr, Rechnung schreiben, Zeitaufwand, Telefonate, Vertrag aufsetzen, der Tag der Hochzeit wurde geblockt, dadurch haben andere Bräute eine Absage erhalten & Frau Lisa Merbecks dadurch einen finanziellen Verlust erlitten. Die Restlichen 50% bei einer vorher 100% gezahlten Gesamtsumme wird dem Kunden auf sein Konto zurück erstattet, insofern die in den oben stehenden AGB´s eingehaltenen Fristen stimmen.

Dazu weisen wir auf den Punkt „Festbuchung & Stornierung“ hin. 


Gebuchte Gästestylings

Sollten Gästestylings (Dienstleistungen am Tag der Hochzeit an Gästen der Hochzeit wie:“ Brautjungfern, Trauzeuginnen, Freundinnen, Müttern etc.“) gebucht wurden sein, zählen auch diese gebuchten Gästestylings zum „Gesamtumsatz/ Gesamtsumme“ und werden bei vorzeitiger Stornierung mit zu den oben aufgeführten Bedingungen berechnet.  

Gästestylings sind ebenfalls sobald der Vertrag abgeschlossen ist nicht Anteilig oder mit voller Summe zurück zuzahlen.

Auch nicht wenn einer der Gästestylings aus Krankheit oder einem anderen Grund nicht ausgeführt werden konnte und dies nicht das verschulden der Makeup Artistin ist.

 

Fremd- und Nebenkosten 

Bei einer Festbuchung im Profibereich hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Styling kosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artist nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. 

 

Höhere Gewalt

Zunächst gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. (Vertragspartner/ Kunde) 

Die Anzahlung von 50% kann bei einer Pandemie (EU - Weit oder Weltweit), wegen Tod eines Verwandten und/ oder des jeweils zukünftigen Ehepartners, bei Absage der Hochzeit, bei Krankheit (unerheblich welcher Krankheit), bei Absage der Lokation und/oder der Trauung, aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung NICHT zurück gezahlt werden! 

Hierbei weise ich auf den Punkt Festbuchung & Stornierung hin. 

Hier greifen ebenfalls die gleichen Bedingungen. 

Selbstverständlich kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden wie z.B. Vereinbarung eines neuen Termins  (wenn noch frei beim Dienstleister). 

 

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar. Bei Anfahrten mit dem Auto gilt eine Fahrkostenpausche von 0,60ct/km. Diese gilt sowohl für die An-, als auch für die Abreise. 

 

Gestalterische Auffassung 

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Makeup Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Makeup Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft. 

 

Honorar

Das Honorar des Makeup Artists deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Makeup Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Makeup Artist unzulässig. 

 

Ausfallhonorar (kommerzielle Buchung)

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Makeup Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Bei Brautstyling-Buchungen die länger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin schriftlich bestätigt wurden, beträgt die Stornierungsfrist 14 Tage. Bei späterem Stornierungswunsch verpflichtet sich der Auftraggeber das vereinbarte Honorar, vollständig zu erstatten. Für die Festbuchung eines Brautstylings ist eine Anzahlung von 50% des Gesamthonorars an den Makeup Artist zu zahlen. Bis zum Eingang der Anzahlung gilt der Termin nicht als Festbuchung, sondern als Option. Anzahlungen werden auch bei Fristgerechter Stornierung des Festtermin nicht zurückgewährt, können aber auf Kulanz auf andere Dienstleistungen des Makeups Artist angerechnet werden. Die Anzahlung kann auf das Konto des Makeup Artists oder in bar erfolgen. Bei kurzfristigen Anfragen (ab 3 Monate vor Hochzeitstermin) beträgt die Stornierungsfrist die Hälfte des Zeitraumes bis zum Hochzeitstag. Bei einem ungeraden Zeitraum wird zur nächstniedrigeren Woche abgerundet und entsprechend der halbe Zeitraum als Stornierungsfrist berechnet. (Beispiel: Anfrage vor Hochzeitsbeginn 5 Wochen + 4 Tage = Berechnungszeitraum 5 Wochen = 2,5 Wochen (18 Tage Stornierungsfrist) Sollte der Makeup Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist in diesem Falle nicht. 

 

Rechnungen Der Auftraggeber erhält soweit nicht anders vereinbart eine Rechnung per Mail oder Schriftlich. 

 

Testshootings/ TfP/ TfCD u.Ä.

Für so genannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layout Zwecken, im Rahmen einer Werbekampagne oder anderen kommerziellen Zwecken verwertet werden, steht dem Makeup Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artist im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten. 

 

Haftung 

Bei von dem Makeup Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Makeup Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen. 

 

Namensnennung 

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Ferner ist der Makeup Artist bei Veröffentlichung, insbesondere auf Socialmediaplattformen, aber auch anderen Medien, zu Verlinken. Falls dies nicht möglich ist muss entweder ein Hinweis auf die Website des Makeup Artists oder namentliche Nennung erfolgen (www.minska.de, Minska Makeup & Hair oder Kristin Meisen) 

 

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. 

 

Verwendung von Bildmaterial

Der Makeup Artist ist mit schriftlicher Einverständnis seitens des Auftragsgebers berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind. 

 

Urheber & Rechteübertragung

Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den 

Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artist einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Makeup Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig. 

 

Referenzen

Die Makeup Artistin darf eine Auswahl der Bilder als Referenz zeigen und zu Selbstwerbungszwecken verwenden. Dies gilt ebenfalls für Videoaufnahmen. Natürlich in vorheriger Absprache mit dem Kunden und dem Fotografen. 

 

Salvatorische Klausel 

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 

 

 




 
 
 
 
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